Mit der Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, wenn der Beschuldigte nicht namentlich genannt wird, aber aufgrund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist, hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen: Anlass hierzu bot die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt: Am 06.06.2014 berichtete die „A. Zeitung“ über ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, das […]
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Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren – und die Identifizierbarkeit in der Berichterstattung
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